- Jugendsozialarbeit
- Jugendsozialarbeit,Teilbereich der Jugendarbeit, soweit diese unter die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes fällt (Kinder- und Jugendhilfe). Jugendsozialarbeit umfasst insbesondere 1) die fachliche Tätigkeit auf allen Gebieten der Jugendhilfe, um jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung zu verhelfen; 2) den nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen besonderen Teil der Jugendhilfe, der sich mit bestimmten Gruppen junger Menschen befasste, die durch Kriegsfolgen in ihrer Entwicklung gefährdet oder geschädigt waren. Jugendsozialarbeit diente der Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft durch Ausbildung, Umschulung und Unterbringung in Wohnheimen. Besondere Bedeutung gewann dabei der Internationale Bund für Sozialarbeit - Jugendsozialwerk e. V. - im Deutschen Roten Kreuz mit seinen Wohnheimen, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen der Jugendpflege. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk als Dachorganisation der auf diesem Gebiet tätigen gemeinnützigen Verbände befasst sich mit berufsfördernden Maßnahmen und damit verbundenen Jugendwohnheimen (Jugendgemeinschaftswerke), wendet sich heute aber auch aktuellen jugendpolitischen Aufgaben zu, z. B. der Schulsozialarbeit.H. P. Moritz u. Gudrun Meier: Jugendhilfe auf dem Prüfstand. Eine sozialwissenschaftl. Unters. zur prakt. Sozialarbeit nach JWG u. JHG. .. (1982);L. Kossolapow: Aussiedler-Jugendliche (1987);
Universal-Lexikon. 2012.